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Tarifvertrag ig metall bayern metall und elektro

05Aug

Am 22. Mai 2012 äußerte sich VGZ-Chefverhandler Thomas Bäumer in einem Presseartikel zu den vereinbarten Zuschlagszahlungen für Leiharbeitnehmer in der Metallbearbeitung. Bäumer betonte, dass die zusätzlichen Kosten, die durch den jüngsten Kompromiss entstehen, von den Verwenderunternehmen getragen werden müssten. Er betonte auch, dass sich dies negativ auf den Arbeitsmarkt auswirken würde, insbesondere im Hinblick auf die Beschäftigungsaussichten gering qualifizierter Arbeitskräfte. Die kürzlich geschlossene Vereinbarung ermöglicht die uneingeschränkte Entsendung von Leiharbeitnehmern in jedem Unternehmen für 18 Monate. Nach Ablauf dieser Frist muss das Unternehmen prüfen, ob der betreffende Leiharbeitnehmer einen direkten unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten kann. Am 19. Mai 2012 haben der Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg, Südwestmetall und die IG Metall in ihren jüngsten Verhandlungen einen Kompromiss erzielt. Die getroffene Vereinbarung dient auch als Pilotprojekt für andere Gebiete des Landes, wobei Bayern, Nordrhein-Westfalen und andere Regionen ihre Bedingungen übernehmen.

In den fünf Verhandlungsrunden organisierte die IG Metall Warnstreiks mit rund 800.000 Beschäftigten. Insgesamt betreffen die neuen Vereinbarungen rund 3,3 Millionen Beschäftigte in der Branche. Nach abschluss des neuen Tarifvertrags in Baden-Württemberg bedankte sich IG-Metall-Vorsitzender Berthold Huber in einer Presseerklärung am 19. Mai bei allen Beschäftigten, die sich an bundesweiten Warnstreiks beteiligt hatten. Er betonte, dass ihr Engagement zu dem Kompromiss beigetragen habe. Am 19. Mai 2012 begrüßte der Vorsitzende von Südwestmetall, Rainer Dulger, den jüngsten Kompromiss in der Metallindustrie (siehe Pressemitteilung). Seiner Ansicht nach ließ die neue Vereinbarung den Unternehmen Raum, flexibel mit den Vorschriften über die Bindung neu qualifizierter Lehrlinge und die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern umzugehen. Der Südwestmetall-Vorsitzende betonte zudem, dass die Lohnerhöhung von 4,3 Prozent die positive wirtschaftliche Entwicklung in der Branche widerspiegele, von der die Beschäftigten profitierten. Im Mai 2012 unterzeichneten die Sozialpartner der deutschen Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg einen neuen Tarifvertrag. Die Beschäftigten in der Industrie erhalten Lohnerhöhungen, und die Vereinbarung sieht auch neue Regelungen für Leiharbeitnehmer und Auszubildende in metallverarbeitenden Betrieben vor. Sie hat eine Laufzeit von 13 Monaten und dient als Pilotvereinbarung für andere Regionen.

Ende desselben Monats wurde außerdem eine gesonderte Vereinbarung über Leiharbeitnehmer in der Branche geschlossen. Während der Einsatz von Leiharbeitnehmern beispielsweise durch einen Betriebsvertrag eingeschränkt werden kann, können andere Flexibilisierungsmaßnahmen bei der Vergütung eingeführt werden, wie die Verlängerung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden für einen begrenzten höheren Anteil der Arbeitnehmer. Wenn Leiharbeitnehmer nicht die gleichen Löhne und Arbeitsbedingungen wie Dauerbeschäftigte genießen, kann der Betriebsrat dagegen einwenden, dass sie in Zukunft eingesetzt werden. Das IGM-Magazin metallzeitung besteht seit 1949. Im Jahr 2005 hatte es eine Auflage von über 2 Millionen. Es gibt 12 Ausgaben pro Jahr. Der Tarifvertrag sieht vor, dass Unternehmen, die gezwungen sind, von diesen Optionen abzuweichen, abweichen. Befindet sich ein Unternehmen in ernsten wirtschaftlichen Schwierigkeiten, soweit sein Beschäftigungsniveau beeinträchtigt wird, ist es nicht verpflichtet, diese Klauseln für Lehrlinge einzuhalten.

Dasselbe gilt, wenn persönliche Gründe eine weitere Anstellung eines Lehrlings rechtfertigen. Im ersten Fall muss der Betriebsrat der Verzögerung zustimmen, im zweiten falles muss nur die Geschäftsführung zustimmen. Die neue Vereinbarung der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg, die als Pilotvereinbarung für andere Tarifrunden in Deutschland gelten soll, ist ein positives politisches Signal für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.