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Kg Vertrag ihk

23Jul

Der Vertrag mit einem Mitglied des Aufsichtsrats ist ein Dienstleistungsvertrag mit einer Agentur als Inhalt. Es kann gegen Gebühr oder kostenlos sein. Ein Mitglied des Aufsichtsrats ist nicht sozialversicherungspflichtig. Die notarielle Zertifizierung wurde für den LLC-Vertrag und die Aufzeichnung über die Gründung des Unternehmens vorgeschrieben. Der Aktionärsvertrag muss mindestens folgende Angaben enthalten: Firmenname und Sitz der Gesellschaft, Gesellschaftsgegenstand, Höhe des Grundkapitals, Höhe der von jedem Aktionär zu zahlenden Beiträge (Aktienbeitrag). Der Mietvertrag des Geschäftsführers mit der GmbH ist in der Regel ein Dienstleistungsvertrag eines Freiberuflers (kein Arbeitsvertrag). Dies ist bei einem geschäftsführenden Aktionär der Fall, wenn er die wirtschaftliche Macht des Unternehmens (insbesondere wenn er mehrheitsbeteiligt ist) entschieden ausübt. Aber auch geschäftsführende Aktionäre mit einem Anteil von weniger als 50 % des Grundkapitals sind als freiberufliche Arbeitnehmer anzusehen, wenn sie nicht an Weisungen gebunden sind. In der Regel sind Freiberufler in Deutschland nicht sozialversicherungspflichtig (Rentenversicherung, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung). Eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist für ehemalige Angestellte möglich. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Pflichtversicherung oder eine freiwillige Versicherung in den gesetzlichen Rentenversicherungen zu beantragen.

In einigen Branchen ist ein Unternehmer auch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, wenn er keine Arbeitnehmer hat. Eine freiwillige Versicherung ist für Pflichtversicherungspflichtige jedoch nicht möglich. Der geschäftsführende Gesellschafter ist jedoch Arbeitnehmer im Sinne des Einkommensteuerrechts (auch bei einer sogenannten Ein-Mann-GmbH), wenn sich dies aus dem Gesamteindruck der Vertragssituation und ihrer sachgemäßen Leistung ergibt. In einem solchen Fall ist die von ihm erhaltene Vergütung eine Bezahlung für die Arbeit, soweit sie im Hinblick auf den Betrag angemessen ist, d. h. insoweit, als sie auch für die gleiche Leistung an einen externen Geschäftsführer gezahlt würde, der kein Aktionär ist (Außenvergleich). Diese Arbeitszahlung unterliegt der Einkommensteuer. Im Gegenzug kann sie von der Gesellschaft als operative Ausgaben abgezogen werden (Details und steuerliche Folgen davon, dass die Vergütung nicht als Arbeitsgeld, sondern beispielsweise als versteckte Gewinnausschüttung betrachtet wird, sollten mit einem Steuerberater besprochen werden). Zwar besteht grundsätzlich Organisationsfreiheit im Hinblick auf die übrigen Inhalte, aber es ist die Einbeziehung von Regelungen zu folgenden Themen im Aktionärsvertrag zu empfehlen: Geschäftsjahr, Laufzeit der Gesellschaft und Kündigung, Ernennung der Geschäftsführer, Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer, Beschlussfassung der Aktionäre, Einberufung der Hauptversammlung, Verteilung der Stimmen , Veräußerung von Anteilen, Vererbung von Aktien, Erstellung des Jahresabschlusses, Gewinnverteilung, Rücknahme von Anteilen, Abgang und Abrechnung, Gründungskosten, Befreiung vom Selbstvergabeverbot für die Geschäftsführer, Schiedsgrund, Wettbewerbsklausel.