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Eigenerklärung einreise österreich Muster

17Jul

Personen, die Österreich ohne Zwischenstopp durchqueren, unterliegen nicht den oben genannten Einreisebeschränkungen. Personen, die nicht das erforderliche ärztliche Attest vorlegen können, wird die Einreise nach Österreich verweigert oder sie wird zu Hause (selbstüberwacht) oder an einem geeigneten Ort, der für die Dauer der Quarantäne nicht verlassen werden darf, 14 Tage unter Quarantäne gestellt. Ein negativer molekularbiologischer Test, der während der Quarantäne durchgeführt und präsentiert wird, wird es beenden und der Standort kann verlassen werden. Die Einzelnen sind für die Deckung der Kosten der Quarantäneunterkunft verantwortlich; Zum Zeitpunkt der Einreise muss eine Bestätigung der Verfügbarkeit einer solchen Unterkunft an die Person vorgelegt werden, andernfalls wird der Eintritt verweigert. Diese freigestellten Personen dürfen nach Österreich nur gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes einreisen, das einen negativen molekularbiologischen SARS-CoV-2-Test bestätigt. Das Zertifikat muss von einem zugelassenen Arzt in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt werden und darf zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 4 Tage sein. Einreisebeschränkungen in den USA: Die Vereinigten Staaten haben die Einreise der meisten Ausländer, die sich in 28 europäischen Ländern (Schengen-Ländern, einschließlich Österreich, Vereinigtes Königreich und Irland) physisch aufgehalten haben, während der 14 Tage vor ihrer Ankunft in den Vereinigten Staaten ausgesetzt. Die Aussetzung der Einreise bleibt bis auf weiteres in Kraft und gilt auch für Fluggäste im Transit. Ausnahmen gelten u.a. für rechtmäßige Daueraufenthaltsberechtigte und einige unmittelbare Familienangehörige von US-Bürgern. Diese Personen müssen sich jedoch 14 Tage nach ihrer Rückkehr in die USA selbst isolieren. Weitere Informationen zu den Us-Ankunftsbeschränkungen finden Sie im Fact Sheet des US-Heimatschutzministeriums.

Am 29. April beschloss der Bundesrat, die Mitfahrtsbeschränkungen für Coronaviren parallel zu den Schritten zur Wiedereröffnung der Wirtschaft schrittweise zu lockern. Die ersten Schritte traten am 11. Mai in Kraft. Weitere Schritte werden folgen, solange die epidemiologische Situation dies zulässt. Der Bundesrat wird in seiner Sitzung am 27. Mai über die nächste Stufe der Lockerung der Einreise- und Aufenthaltsbeschränkungen beraten. Personen, die aus einem EU-Mitgliedstaat, dem Schengen-Raum oder aus Andorra, Monaco, San Marino, dem Vatikan oder dem Vereinigten Königreich nach Österreich einreisen möchten, müssen ein ärztliches Attest vorlegen, das einen negativen molekularbiologischen SARS-CoV-2-Test bestätigt, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als vier Tage ist (Bescheinigung in Deutsch / Englisch). Österreich hat die Einreise von Drittstaatsangehörigen (Nicht-EU/EWR/CH-Bürger), einschließlich US-Bürgern, ausgesetzt, die von außerhalb der EU und des Schengen-Raums nach Österreich einreisen. Wer von dieser Ausnahme Gebrauch machen will, muss ein Selbstanzeigeformular ausfüllen und an der Grenze vorlegen. Das Formular kann von den Webseiten der jeweiligen Ministerien heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Grundstückseigentümer sollten zusätzliche Nachweise in Form einer Grundbuchbescheinigung oder eines Mietvertrages vorlegen. Personen, die falsche Erklärungen abgeben oder die Vorschriften missbrauchen, können in dem betreffenden Land nach dem Recht verfolgt werden. Alle anderen Reisebeschränkungen bestehen vorerst. Die anforderungen und Empfehlungen für die öffentliche Gesundheit, die im jeweiligen Staat gelten, gelten selbstverständlich für Personen, die während ihres Aufenthalts in das Land einreisen. Die Regelung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz bei der Einreise nach Österreich im Zusammenhang mit der Einschließung von SARS-CoV-2 dürfen Personen aus besonders erheblichen gründen familiären Gründen ohne Einschränkungen (kein ärztliches Attest oder Quarantäne erforderlich) nach Österreich einreisen. Dazu gehören unter anderem der Besuch von Familienmitgliedern im Krankheitsfall, der Besuch eines Lebenspartners oder von Kindern oder besondere Anlässe wie Beerdigungen oder Hochzeiten. Der(e) Grund(e) muss bei der Einreise nach Österreich glaubhaft festgestellt werden. (z.

B. durch Vorlegen einer Passkopie eines Familienmitglieds, einer Geburtsurkunde, einer Aufenthaltsbescheinigung usw.) Bitte beachten Sie: Alle allgemeinen Einreisebestimmungen (z.B. Visa-Anforderungen) müssen weiterhin beachtet werden! Darüber hinaus wird die Einreise nach Österreich ohne Einschränkungen Personen gewährt, die absolut notwendige medizinische Eingriffe in Österreich benötigen und entweder eine Behandlungskonformation eines österreichischen Gesundheitsdienstleisters durchführen können oder in Österreich einer obligatorischen Krankenversicherung unterliegen.